Annahmekriterien

Um den stetig steigenden Anforderungen der Abfallentsorgung gerecht zu werden, unterliegen auch unsere Allgemeinen Annahmekriterien dem Wandel.

Sicherlich ist Ihnen die aktuelle Entsorgungsproblematik für Abfälle nicht verborgen geblieben. Die Kosten für die thermische Verwertung von Abfällen nehmen mittlerweile Höhen an, welche noch nie da gewesen sind. Zudem steigen die Anforderungen der Materialzusammensetzung unserer Abfälle stetig.

Um den neuen Herausforderungen gerecht werden zu können, müssen auch wir unsere Allgemeinen Annahmekriterien bei Schrotten und metallischen Abfällen modifizieren. Um für Sie oder Ihr Unternehmen unnötige Kosten zu vermeiden, bitten wir Sie künftig bei den Anlieferqualitäten unsere neuen Allgemeinen Annahmekriterien zu beachten:

Gefährliche und schadstoffbehaftete Materialien werden nicht angenommen. Diese werden von uns abgewiesen und müssen bei Anlieferung wieder zurückgeführt werden.

Bei nichtspezifischen Anhaftungen, wie z.B. Schmutz, Wasser, Schnee, Eis, Holz, etc., wird bei Erkennung im Vormaterial ein gewichtsmäßiger Abzug veranlasst.

Stahlspäne müssen frei von Anhaftungen, sowie frei von Flüssigkeiten und Fremdstoffen gleich welcher Art sein. Gussspäne müssen getrennt gesammelt werden! Die Späne müssen frei sein von Kleinschrott sowie Schrott anderer Sorten.

Generell von der Annahme ausgeschlossen sind:

  • Sprengstoffe und Munition (inkl. Airbags)
  • radioaktiv belasteter Schrott
  • jegliche Art von Hohlkörpern, insbesondere Druckbehälter für Propan, Kohlenstoffdioxid, Acetylen, technische Gase, Spraydosen, Feuerlöscher, Stoßdämpfer, etc.
  • Fässer mit unbekanntem Inhalt oder gefährlichem Inhalt
  • (ölgefüllte) Kompressoren von Kühlgeräten / Kühlschränken
  • jegliche Art von PCB-haltigen und ölgefüllten Baugruppen
  • Altlacke / Altfarben
  • Lithium-Ionen-Batterien / jegliche Art von Batterien
  • Gasentladungslampen
  • Elektro-Nachtspeicher, Elektro-Speicheröfen und Schamottsteine
  • Asbestplatten, Eternithaltiges Material
  • Tresore
  • nicht ordnungsgemäß entsorgte Karossen (nicht restentleerte Tanks, Benzin, Diesel, LPG, Erdgas)

Nach Anmeldung und Freigabe ggf. möglich sind:

  • E-Schrott
  • Materialien mit PU / KMF
  • unbelasteter Beton
  • Reifen
  • Karossenpakete
  • restentleerte Stoßdämpfer, Kompressoren und Fässer

Sollten durch unser Annahmepersonal Fehlwürfe in Form von u.a. folgenden Inhalten festgestellt werden, werden diese entsprechend der aktuellen Entsorgungskosten, zzgl. Sortierungskosten, in Abzug gebracht:

Entsorgungskosten bei Fund und Fehlwürfen

Abfallgemisch 370,00 € je Tonne

Akkus / Batterien (Brandgefahr) > 550,00 € je Stück

Altlacke / Altfarben 2,00 € je kg

Annahmeverweigerung 250,00 € pauschal

Beton unbelastet (belastet gegen Befund) 115,00 € je Tonne

Emulsionen / Altöl 0,22 € je Liter

Feuerlöscher / Hohlkörper mit Öffnung >20cm 100,00 € je Stück

Feuerlöscher / Hohlkörper geschlossen 150,00 € je Stück

Gasflaschen / Druckausgleichsbehälter mit Öffnung >20cm 300,00 € je Stück

Gasflaschen / Druckausgleichsbehälter geschlossen 1.050,00 € je Stück

KMF (Künstliche Mineralfaserabfälle) 0,60 € je Kilo

Polymerbeton 185,00 € je Tonne

Kühlschränke 35,00 € je Stück

Radioaktivitätsvorfall (bestätigter Alarm) 1.850,00 € zzgl. Folgekosten

Reifen LKW mit / ohne Felge 40,00 € je Stück

Reifen PKW mit / ohne Felge 20,00 € je Stück

Reinigung nicht medienfreier Maschinen und Werkzeuge 1.050,00 € pauschal

Schmutz / Schutt 200,00 € je Tonne

Sortierkosten mit Bagger je angefangene 15 Minuten / 35,00 €

Sortierkosten ohne Bagger je angefangene 15 Minuten / 15,00 €

Sprengstoffe und Munition (inkl. Airbags) pauschal zzgl. Folgekosten

Stoßdämpfer 20,00 € je Stück

Tresore 550,00 € je Stück

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ihnen. Vielen Dank.

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